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Service, Honorar


Die Kanzlei Gorzawski & Jêdrych bietet Beratungsleistungen auf Basis individueller Vereinbarungen an.

Grundsätzlich rechnen wir auf Grund eines vereinbarten Stundensatzes ab, was dazu führt, dass wir in der Lage sind nachprüfbar und überschaubar, die für den Mandanten erbrachten Leistungen darzustellen. Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig von dem erwarteten Arbeitsaufwand und von der Größe des Projektes bzw. des Auftrages, was bedeutet, dass das Volumen der Mandatierung zur Vereinbarung von zuvor vereinbarten, reduzierten Stundensätzen führen kann.

Im Falle von Projekten, die ein besonderes Know-how erfordern, werden wir von Spezialisten, darunter auch Steuerberatern mit internationaler Erfahrung unterstützt, deren Vergütung nach einer vorherigen Rücksprache mit dem Mandanten zentral durch unsere Kanzlei abgerechnet wird.

Die Kanzlei Gorzawski & Jêdrych ist an einer langfristiger Zusammenarbeit mit den Mandanten interessiert, die auf gegenseitigen Vertrauen beruht. Deswegen bieten wir in der Praxis auch Rechtsberatung auf der Basis einer monatlichen Pauschalvergütung an.